Familie steht zuhause an einem Elektroauto, Vater und Sohn spielen.
E-Mobilität – Abfahren auf die Zukunft

Strom fürs Auto

Dem Elektroauto gehört die Zukunft. Wenn Sie heute schon umweltfreundlich und vor Ort abgasfrei fahren wollen, können Sie ein mittlerweile recht gut ausgebautes Netz an Ladesäulen nutzen.


Neuer Antrieb

Wir bringen unsere Energie auf die Straße

Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung. Studien belegen, dass sich bereits mit heutiger Technik rund 90 Prozent aller Fahrten in Ballungsräumen bequem elektrisch erledigen lassen. Und die Akkukapazitäten − und damit Fahrzeugreichweiten − steigen weiter. Zudem wächst das TankE-Netzwerk, in dem verschiedene Anbieter ihre Ladestationen zusammengefasst haben, kontinuierlich.

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Fragen zur Neuregelung für steuerbare Anlagen

Was versteht man unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Nach § 14a EnWG gelten folgende Verbrauchseinrichtungen als steuerbar:

- Wärmepumpen
- Private Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
- Anlagen zur Kälteerzeugung

sofern sie eine Netzanschlussleistung von mindestens 4,2 Kilowatt haben.

Welchen Zweck haben diese?

Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, werden immer mehr Wärmepumpen und Wallboxen installiert. Diese positive Entwicklung stellt jedoch eine große Herausforderung für die Netzstabilität dar. Viele dieser Anlagen haben im Vergleich zu anderen stromverbrauchenden Geräten eine höhere Leistung und werden oft gleichzeitig genutzt, zum Beispiel abends, wenn viele Elektroautos geladen werden. Dies kann das Stromnetz stark belasten.

Der Netzbetreiber kann eingreifen, indem er die Leistung regelbarer Verbrauchseinrichtungen, wie zum Beispiel die Ladeleistung von Wallboxen, vorübergehend reduziert. So können Engpässe vermieden und die Netzsicherheit gewährleistet werden. Dieses Vorgehen wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet. Der gesetzliche Rahmen für diese Steuerung ist in § 14a EnWG geregelt.

Hat der Netzbetreiber das Recht, meine steuerbare Anlage komplett auszuschalten?

Nein, auch während einer Steuerungsmaßnahme steht den Verbrauchsanlagen immer eine Mindestleistung zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass Wärmepumpen weiter betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.

Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?

Die Pflicht zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Die Regelungen des § 14a EnWG gelten jedoch auch für viele Anlagen, die bereits vorher in Betrieb genommen wurden.

Bestandsanlagen, die bereits nach der alten Fassung des § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten haben, erhalten eine Übergangsfrist und können diese Vereinbarung unverändert bis zum 31. Dezember 2028 fortführen. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch für diese Anlagen die neuen Regelungen.

Anlagen ohne bestehenden Vertrag mit dem Netzbetreiber sind von der Neuregelung ausgenommen und können nicht in das neue System wechseln. Nachtspeicherheizungen behalten unverändert ihre Netzentgeltreduktion nach der alten Regelung und können ebenfalls nicht in die neue Regelung überführt werden.

Welche Modelle für das reduzierte Netzentgelt stehen zur Auswahl?

Da die Anschlusssituationen der Kunden sehr unterschiedlich sein können, hat die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle zur Netzentgeltreduzierung, sogenannte Module, entwickelt.

Modul 1 (Grundmodul)

- Pauschale Netzentgeltreduktion
- Gilt für Anlagen mit gemeinsamer oder getrennter Messung
- Abrechnung über die Stromrechnung
- Reduktion wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Reduktion darf nicht höher sein als das Netzentgelt

Modul 2
- Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60
- Kein Netzentgelt Grundpreis
- Nur für Anlagen mit getrennter Messung
- Abrechnung über die Stromrechnung
- Reduktion wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Kein Netzgrundpreis für zusätzliche Zählpunkte
- Reduktion darf nicht höher sein als das Netzentgelt

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 (getrennte Messung) erfüllt, können Sie zwischen den Modulen wechseln.

Wie kann ich die Netzentgeltreduzierung wechseln?

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 erfüllt (siehe Frage „Welche Modelle für reduzierte Netzentgelte gibt es?“) und Sie von der pauschalen auf die prozentuale Netzentgeltreduktion wechseln möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden es uns zu.

Wann ist die Netzentgeltreduzierung vorbei?

Die Netzentgeltermäßigung endet automatisch mit der Außerbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Bitte teilen Sie uns die Außerbetriebnahme unverzüglich mit. Andernfalls sind wir berechtigt, zu viel erhaltene Netzentgeltermäßigungen zurückzufordern.

Wo kann ich den richtigen Verteilnetzbetreiber finden?

Damit das reduzierte Netzentgelt in Ihrer Stromrechnung korrekt berücksichtigt wird, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage die Steuerungsmöglichkeit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber melden. Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber und die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Stromrechnung unter der Überschrift „Weitere Informationen zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Steuern, Netz- und Messstellenbetreibern“.

Welche Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen gibt es?

Für bestehende Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtspeicherheizungen bleibt alles unverändert.


Häufige Fragen zum Autostrom

Ändert sich mein Stromliefervertrag durch mein neues E-Auto?

Wir empfehlen Ihnen aber, Ihren Stromversorger zu informieren, damit er die Abschlagsrechnung anpassen kann. Denn wenn Sie Ihr Elektroauto über den Hausanschluss laden, erhöht sich der durchschnittliche Verbrauch um ca. 1.500 kWh/Jahr. Wenn Sie Kunde der RheinEnergie sind, laden Sie Ihr Auto ausschließlich mit Ökostrom, stärken damit die Energiewende und können zusätzliche Fördermittel (z.B. von der KfW) erhalten.

Kann ich mein E-Auto einfach an der Steckdose laden?

Bei dieser Lademöglichkeit ist Vorsicht geboten. Haushaltssteckdosen können zwar einen Strom von maximal 16 A (3,7 kW) führen, sind aber für eine Dauerbelastung von 10 A (2,3 kW) ausgelegt. Je höher und länger die Belastung der Steckdosen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Schäden wie Kabelbrand oder Schmelzen der Steckdose.

Zum Schutz von Mensch und Fahrzeug sollte das Laden des Fahrzeugs immer über einen eigenen Stromkreis mit separaten Schutzeinrichtungen (Fehlerstromschutzschalter und Leitungsschutzschalter) erfolgen. Dies ist bei Haushaltssteckdosen in der Regel nicht der Fall, weshalb diese nur im Notfall zum Laden verwendet werden sollten. Wir empfehlen daher dringend die Verwendung einer Wallbox als Schnittstelle zwischen Hausstromnetz und Fahrzeug.

Reicht mein Hausanschluss zum Laden meines E-Autos?

Diese Frage kann nur ein Elektrofachbetrieb nach einer Überprüfung vor Ort beantworten. Denn der Netzbetreiber erfasst die Hausanschlusssicherungen nicht in seinen Systemen.

Wenn Sie sich für eine Heim-TankE entscheiden, prüfen unsere ProfiPartner auch Ihren Hausanschluss. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Wallbox-Infoseite.


Ladestationen

Auf unserer Internetplattform TankE.info haben wir für Sie alle Informationen zum Thema zusammengestellt.
Auf TankE-Netzwerk.de finden Sie eine Übersicht der aktuell in der Region verfügbaren Ladestationen und erhalten weitere aktuelle Informationen. Nächste TankE finden


Unsere Wallbox − die passende Ladelösung für Zuhause

Mit uns kommen Sie ganz bequem zur persönlichen Ladestation in Ihrer Immobilie. Wir unterstützen Sie bei allen Arbeitsschritten. Vom E-Mobilitäts-Check über Installation, Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur Beratung zu Fördermitteln.

Mehr dazu
Eine Frau lädt zuhause ihr Elektroauto.

Ratgeber E-Mobilität

Grüne Welle: Elektrisches Fahren gewinnt rasant an Bedeutung. Lesen Sie jetzt, wie moderne Elektrofahrzeuge das Klima schonen und hohe Kosten ausbremsen. In unserem kompakten Ratgeber finden Sie außerdem nützliche Informationen zu Modellen, Reichweite und Lademöglichkeiten.


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