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Abschlag & VerbrauchAbschlag & Verbrauch
Abschlag & Verbrauch

Was ist ein Abschlag?

Mit der Abschlagszahlung zahlen Sie jeden Monat einen festgelegten Betrag, den sogenannten Abschlag, für die Energie, die Sie von uns beziehen. Dieser feste Betrag wird elf bis zwölf Mal im Jahr fällig. In unserem OnlineService können Sie den aktuellen Abschlag nachschauen und bei Bedarf auch anpassen.

Wie wird die Höhe meines Abschlags berechnet?

Wir berechnen Ihre monatliche Abschlagszahlung anhand Ihrer voraussichtlichen jährlichen Strom- oder Erdgasverbrauch und den aktuellen Energiekosten. Dabei verwenden wir den Verbrauch des letzten Jahres als Grundlage für die Berechnung. Einmal im Jahr werden Ihre geleisteten Abschläge mit den Kosten des tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Falls die vorherige Zahlung zu hoch war, erhalten Sie eine Gutschrift, die mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Wenn Ihre Vorauszahlung zu niedrig war, müssen Sie leider Nachzahlungen leisten.

Ich möchte meinen Abschlag ändern. Wie kann ich das tun?

Ihren Abschlag können Sie bis zu drei Mal jährlich im OnlineService senken oder erhöhen. Sie erhalten dort auch eine Empfehlung für eine realistische Höhe Ihres Abschlags.

Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Wenn Ihre Gutschrift nur geringfügig ist, passen wir in der Regel den Abschlag nicht an. Bei solch kleinen Unterschieden besteht die Gefahr, dass Sie im nächsten Jahr mehr verbrauchen und dann eine Nachzahlung leisten müssen. Um Ihnen Sorgen zu ersparen, passen wir den Abschlag erst bei größeren Differenzen an. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie Ihren Abschlag auch selbst in unserem OnlineService ändern.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Abschlags-Seite.

Anbieter- wechselAnbieter- wechsel
Anbieter- wechsel

Wie lange dauert der Wechsel zu den Stadtwerken Sankt Augustin?

Beim Wechsel des Stromversorgers gelten für alle Anbieter die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Von der Bestellung bis zur Belieferung mit Energie benötigen wir in der Regel etwa vier Wochen, sofern Ihr aktueller Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung, die auch den voraussichtlichen Liefertermin enthält. Anschließend kündigen wir Ihren bestehenden Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sobald Ihr aktueller Lieferant und der Netzbetreiber diese Schritte bestätigt haben, erhalten Sie von uns eine Lieferbestätigung.

Ist der Lieferbeginn genau vorhersagbar?

Wir streben danach, den gewünschten Lieferbeginn einzuhalten. Jedoch hängt dies auch von der Zusammenarbeit mit Ihrem aktuellen Anbieter und dem örtlichen Netzbetreiber ab. Sollten Probleme auftreten, werden wir Sie umgehend informieren und uns um eine Lösung kümmern.

Kann es beim Anbieterwechsel zu einer Stromunterbrechung kommen?

Selbst bei Problemen oder Schwierigkeiten während des Anbieterwechsels wird es nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass wir Sie jederzeit mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung beliefern können.

Mein aktueller Stromvertrag läuft noch, kann ich trotzdem zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln?

Ja, Sie können uns gerne Ihre Bestellung übermitteln, auch wenn Sie noch an Ihren alten Vertrag gebunden sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags bis zu 12 Monate betragen kann. Die Belieferung durch uns beginnt dann mit dem Ende Ihres Vertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter.

Ich kündige wegen einer Preiserhöhung bei meinem bisherigen Anbieter. Muss ich das mitteilen?

Es ist nicht erforderlich, uns den Grund für Ihre Kündigung bei Ihrem aktuellen Energieanbieter mitzuteilen. Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preisanpassungen Gebrauch machen, erhalten Sie ein Vertragsende-Datum, das Sie uns bei Ihrer Bestellung mitteilen können. Wir werden dieses Datum dann für den Beginn Ihrer Belieferung vormerken.

Muss ich den Zählerstand übermitteln?

Der Netzbetreiber wird zu Beginn und zum Ende Ihrer Stromlieferung nach Ihrem Zählerstand fragen. Sie können den Zählerstand auch gerne in Ihren Unterlagen notieren.

Wie läuft der Wechsel meines Strom- und Gasanbieters ab?

Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um ein passendes Angebot zu finden. Wir übernehmen gerne die Kündigung bei Ihrem bisherigen Strom- oder Gasanbieter für Sie. Am Tag des Wechsels, also dem letzten Tag bei Ihrem bisherigen Anbieter, bitten wir Sie, den Zählerstand abzulesen. Wie das funktioniert, erklären wir auf unserer Hilfeseite zum Thema Strom- und Gaszählerablesung. Es ist wichtig, dass Sie uns und Ihrem bisherigen Anbieter den aktuellen Stand mitteilen, damit wir und Ihr alter Versorger genau abrechnen können. Dazu müssen Sie den Zählerstand sowohl Ihrem ehemaligen Anbieter als auch uns mitteilen.

Übrigens: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Sie während des Wechsels kurzzeitig ohne Strom oder Gas dastehen. Sie werden kontinuierlich versorgt. Dies ist auch gesetzlich garantiert.

Warum kann ich meinen Wasser- oder Fernwärmetarif online nicht wechseln?

Bevor wir Ihnen einen anderen Tarif für Wasser oder Fernwärme anbieten können, müssen wir die Verfügbarkeiten und Möglichkeiten in Ihrem Zuhause prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, wenn Sie einen solchen Tarifwechsel wünschen.

KontaktKontakt
Kontakt

Wie kann ich Kontakt zu den Stadtwerken Sankt Augustin aufnehmen?

Haben Sie Fragen oder Anliegen, die Sie gerne mit uns besprechen möchten? Wir stehen Ihnen zur Verfügung! Sie können sich telefonisch, per Kontaktformular oder E-Mail an unseren Kundenservice wenden oder uns persönlich in unserem Kundenzentrum besuchen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Sie erreichen den Kundenservice unter

Telefon: 02241 2528525

Montag bis Freitag: 8:00 bis 20:00 Uhr

E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Unser Kundenzentrum

Kundenzentrum Sankt Augustin
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Montag von 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 17:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag von 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 16:30 Uhr

Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr

Wo kann ich mich persönlich vor Ort beraten lassen?

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich in unserem Kundenzentrum in Sankt Augustin zu begrüßen, um Sie bei Fragen zu Ihrer Rechnung, Abrechnungen oder der An- und Abmeldung von Strom oder Gas etc. zu beraten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Coronaregeln und beachten Sie die Hygieneanweisungen unserer Mitarbeiter vor Ort, um einen sicheren Besuch zu gewährleisten.

Kundenzentrum Sankt Augustin
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Montag von 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 17:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag von 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:45 bis 16:30 Uhr

Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr

Besucherparkplätze sind auf dem Betriebsgelände für Sie vorhanden. Sowohl die Zufahrt über die Schiffstrasse als auch den Kahnweg ist möglich.

Unser Kundenzentrum finden Sie direkt an der Haltestelle Mülldorf. Hier hält u. a. die S-Bahn-Linie 66.

Wussten Sie schon? Viele Anliegen können Sie auch bequem von zu Hause aus im OnlineService erledigen.

Wie nehme ich Kontakt zum Kundenservice auf?

Unser Kundenservice ist für zahlreiche Anliegen die optimale erste Anlaufstelle. Wir sind gerne für Sie da - nehmen Sie Kontakt auf!

Telefon: 02241 25 285 25

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Ihr Ansprechpartner für:

  • An- und Abmelden
  • Tarif- und Vertragsberatung
  • Bankverbindung ändern
  • Zählerstand übermitteln
  • Abschlagshöhe ändern

Wie nehme ich Kontakt zum Entstördienst auf?

Bitte melden Sie Störungen in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung ausschließlich telefonisch, damit wir schnell reagieren können.

Den Entstördienst erreichen Sie rund um die Uhr unter den folgenden Rufnummern:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie nehme ich Kontakt zur Energieberatung auf?

Sie können die Energieberatung unter der folgenden Telefonnummer erreichen:

Telefon: 02241 25 285 23

Montag bis Freitag: 7.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 20.00 Uhr

E-Mail: energieeffizienz@stadtwerke-sankt-augustin.de

Ihr Anprechpartner für:

  • Heizungstechnik und Wärmedämmung
  • Effizienten Stromeinsatz
  • Informationen zum Thema Erneuerbare Energie
  • Förderprogramme
  • Broschüren-Service

Wie nehme ich Kontakt zur Presseabteilung auf?

Nehmen Sie bei Presseanfragen gerne Kontakt zu unserer Presseabteilung auf. Sie erreichen das Team unter:

Telefon: 02202-16-7123
Telefax: 02202-16-7121

Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Wo und wie kann ich Lob oder Beschwerde einreichen?

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist entscheidend für die Qualität unserer Leistungen! Wir freuen uns über Ihr Feedback. Sind Sie vollständig zufrieden oder haben Sie Vorschläge, wie wir uns verbessern können?

Sie können uns Ihre Meinung gerne via Kontaktformular übermitteln!

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo und wie kann ich eine Störung (Strom, Gas) melden?

Bitte melden Sie Störungen in der Strom- und Gasversorgung ausschließlich telefonisch, damit wir schnell darauf reagieren können.

Den Entstördienst erreichen Sie zu jeder Tages- und Nachzeit 7 Tage die Woche unter folgenden Rufnummern:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wenn Sie Gasgeruch bemerken, öffnen Sie bitte die Fenster, verlassen das Gebäude und benutzen bitte keine elektrischen Geräte im entsprechenden Haus (auch kein Telefon/Smartphone etc.).

KündigungKündigung
Kündigung

Ich bin Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin und ziehe um. Wie kann ich kündigen?

Planen Sie einen Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Sankt Augustin? In diesem Fall ist keine Kündigung erforderlich, da Sie Ihren Strom- und Erdgasvertrag einfach mitnehmen können. Wir benötigen lediglich einige Informationen von Ihnen. Ihren Vertrag melden Sie schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um.

Sie möchten uns dennoch verlassen? Reichen Sie Ihe Kündigung ganz einfach hier online ein.

Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe bzw. umziehe?

Nein, im Falle eines Umzugs müssen Sie nicht zwangsläufig kündigen. Wenn Sie innerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Sankt Augustin umziehen, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Wenn Sie Kunde bei uns sind, können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService mitteilen.

Sie sind sich nicht sicher, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten? Informieren Sie sich gerne zum Bezug von Strom, Erdgas und Trinkwasser an Ihrem neuen Standort.

Sie möchten uns dennoch verlassen? Dann kündigen Sie bequem online. Alternativ rufen wir Sie auch gerne zurück und beraten Sie zu einem alternativen Tarif.

Wie kann ich kündigen?

Sie möchten uns verlassen? Rufen Sie uns gerne an, um ein etwaiges Missverständnis zu klären oder um mit Ihnen über eine alternative Lösung zu sprechen: Tel. 02202-285 9876. Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern.

Falls Sie uns dennoch verlassen möchten, können Sie uns Ihre Kündigung hier mitteilen.

Sie können uns Ihre Kündigung mit Angaben der Zähler- und Kundennummer auch per Post an folgende Adresse schicken:

Stadtwerke Sankt Augustin GmbH
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Gerne unterstützen wir Sie:
Tel. 02241 25 285 25

Fallen Kosten bei einer Kündigung an?

Wir berechnen keine Gebühr, wenn Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Reichen Sie gerne online Ihre Kündigung ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?

Für eine Kündigung benötigen wir die Zählernummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmezählers, Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Wenn Sie umziehen, geben Sie bitte auch die Adresse Ihres neuen Zuhauses an, damit wir Ihnen Ihre Abschlussrechnung zusenden können. Reichen Sie Ihre Kündigung gerne hier online ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Um einen reibungslosen Wechsel zu einem neuen Stromanbieter zu gewährleisten, ist es besonders wichtig, die Kündigungsfrist gemäß Ihren Vertragsunterlagen zu beachten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kündigung bequem online hier einzureichen.

Alternativ rufen wir Sie auch gerne zurück und beraten Sie zu einem alternativen Tarif oder einer anderweitigen Lösung.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Erst nach Ablauf der festgelegten Mindestvertragslaufzeit können Sie einen Vertrag kündigen. Die genaue Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ja, Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Anschluss gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Reichen Sie Ihre Kündigung bequem über unseren OnlineService ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Im Falle einer einseitigen Vertragsanpassung oder Kostenänderung seitens des Anbieters haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich zwei Wochen. Ebenso steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wir aus wichtigen Gründen (z.B. bauliche Gegebenheiten, fehlende Gasanschlüsse usw.) nicht in der Lage sind, Sie an Ihrer Adresse mit Strom, Wärme oder Wasser zu versorgen. Des Weiteren können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort außerhalb unseres Geschäftsgebiets umziehen. Hier können Sie Ihre Kündigung bequem online übermitteln.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand einfach online, wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

OnlineServiceOnlineService
OnlineService

Welche Vorteile bietet der OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin?

Im OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin haben Sie Ihre Verträge mit uns immer im Blick. Hier finden Sie Vertragsunterlagen, Rechnungen, Ihre gewählten Tarife, aktuelle Zählerstände, Ihre aktuelle Abschlagsrate, eine Übersicht über Ihren Verbrauch, Ihre Bankverbindung und vieles mehr. So behalten Sie den kompletten Überblick!

Zusätzlich dazu haben Sie die Möglichkeit, viele Services in Ihrem Kundenkonto eigenständig zu verwalten. Sie können Ihre Bankverbindungen und Zählerstände anpassen oder Ihre Abschlagsrate verwalten. Des Weiteren ist es möglich, Ihren Vertrag zu kündigen, in einen neuen Tarif zu wechseln oder uns über Ihren Umzug zu informieren. All das können Sie bequem von jedem Gerät und an jedem Ort zu jeder Zeit mit unserem Online-Service erledigen!

Wie kann ich mich in mein Kundenkonto einloggen?

Zum Kundenkonto des OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin gelangen Sie über den Login-Bereich.

Um den Online-Service zum ersten Mal zu nutzen, geben Sie bitte Ihre Kunden- und Zählernummer ein, um sich zu registrieren. Wenn Sie einen Registrierungscode erhalten haben, verwenden Sie diesen anstelle der Zählernummer. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Durch Klicken auf den Link können Sie Ihr Benutzerkonto aktivieren. Anschließend haben Sie sofort Zugriff auf Ihre Daten.

RechnungRechnung
Rechnung

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung der Stadtwerke Sank Augustin. Wo finde ich nähere Informationen?

Sie möchten mehr zu Ihrer Rechnung erfahren? Verschaffen Sie sich gerne einen Überblickt in unserer detaillierten Rechnungserklärung*. Öffnen Sie das PDF und fahren Sie mit dem Mauszeiger über die markierten Bereiche, um zusätzliche Informationen anzuzeigen.

* Zu diesem Beispiel: Unser Musterkunde bezieht Strom und Erdgas und hat uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

Tarifinformationen

Informationen über die aktuell geltenden Tarife finden Sie unter www.stadtwerke-sankt-augustin.de oder fordern Sie diese telefonisch im Servicecenter unter der Nummer 02241 25285-25 an.

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Falls es zu einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung kommt, können Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, sofern diese auf eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses zurückzuführen sind. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25 285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Gemäß § 107 Abs. 2 der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes" besteht eine Hinweispflicht bei der Abgabe von Energieerzeugnissen: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Ich habe die Rech­nung/Ver­trags­be­stä­ti­gung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Abschlag bis zu drei Mal im Jahr im OnlineService senken oder erhöhen. Sie erhalten dort ebenfalls eine Empfehlung für die Höhe Ihres Abschlags.

Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht erhalten?


Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen. Deswegen kann sich die Zustellung der Jahresabrechnungen verzögern. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.

Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden und Sie selbstverständlich in vollem Umfang rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.

Aufgrund von Verzögerungen beim Versand der Rechnungen kann es bei einigen Kunden zu einer Erhöhung der Abschläge kommen. Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung oder neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig gewesen wäre, erhalten ab dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser beinhaltet weniger, jedoch höhere Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt unverändert, wird jedoch auf weniger Abschläge/Monate aufgeteilt, wodurch diese etwas höher ausfallen.

Steuerbare AnlagenSteuerbare Anlagen
Steuerbare Anlagen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Gemäß § 14 a EnWG werden als steuerbare Verbrauchseinrichtungen betrachtet:

  • Wärmepumpen
  • private (nicht-öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
  • Anlagen zur Kälteerzeugung

mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt.

Warum sind diese Verbrauchseinrichtungen so wichtig?

Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, werden vermehrt Wärmepumpen und Wallboxen installiert. Diese Entwicklung ist äußerst positiv, stellt jedoch auch eine große Herausforderung für die Netzstabilität dar. Im Vergleich zu anderen stromverbrauchenden Geräten haben viele dieser Anlagen eine höhere Leistung und werden oft gleichzeitig genutzt - beispielsweise abends, wenn viele Elektroautos geladen werden. Dies kann das Stromnetz stark belasten.

Der Netzbetreiber kann durch temporäres Drosseln der Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise die Reduzierung der Ladeleistung von Wallboxen, eingreifen, um Engpässe zu vermeiden und die Netzsicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahme wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet und die Rahmenbedingungen dafür sind gesetzlich im § 14a EnWG geregelt.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage auch völlig abschalten?

Doch, auch während einer sogenannten Steuerungsmaßnahme steht den Verbrauchsanlagen stets eine Mindestleistung zur Verfügung, um den Betrieb von Wärmepumpen und das Laden von Elektroautos zu ermöglichen.

Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen werden, die Pflicht zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung. Auch viele Anlagen, die vor diesem Stichtag installiert wurden, können weiterhin von der Netzentgeltreduzierung nach § 14a (neu) EnWG profitieren.

  • Für Bestandsanlagen, die bereits eine reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG in der bisherigen Fassung erhalten, besteht eine Übergangsfrist. Diese Vereinbarungen bleiben unverändert bis zum 31. Dezember 2028 bestehen. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch für diese Anlagen die neuen Regelungen.
  • Falls Ihre Bestandsanlage steuerbar ist und beim Netzbetreiber gemeldet wurde, können Sie bereits jetzt auf eine Vereinbarung nach § 14a EnWG in der aktuellen Fassung umstellen. Füllen Sie dazu bitte das verlinkte Formular aus und senden es per E-Mail an die angegebene Adresse.
  • Sollte Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung noch nicht beim Netzbetreiber gemeldet sein, ist diese Meldung Voraussetzung für einen Wechsel.
  • Bestandsanlagen ohne eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber bleiben von den neuen Regelungen unberührt und sind nicht berechtigt, in diese überzugehen.
  • Nachtspeicherheizungen behalten die bestehende Netzentgeltreduzierung gemäß den alten Regelungen bei und können nicht in die neue Regelung wechseln.
  • Wärmepumpenkunden beachten bitte, dass für den Wechsel in eine Vereinbarung mit reduzierten Netzentgelten nach den neuen Bestimmungen auch ein neuer Stromvertrag für die Wärmepumpe erforderlich ist. Bei Interesse an einem solchen Vertrag kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: 02241 25 285 25

Formular zum Vereinbarungswechsel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Welche Modelle gelten für das reduzierte Netzentgelt?

Aufgrund der unterschiedlichen Anschlusssituationen der Kunden hat die Bundesnetzagentur verschiedene Varianten zur Reduzierung des Netzentgelts entwickelt, bekannt als Module.

Modul 1 (Grundmodul)

  • Pauschale Netzentgeltreduzierung
  • Für Anlagen mit gemeinsamer oder separater Messung
  • Abrechnung über die Stromrechnung
  • Separat auf der Rechnung ausgewiesen
  • Die Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 2

  • Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %
  • Kein Netzentgelt-Grundpreis
  • Nur für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung über die Stromrechnung
  • Separat auf der Rechnung ausgewiesen
  • Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
  • Die Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 (separate Messung) erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, zwischen den Modulen zu wechseln.

Wie wechsle ich die Netzentgeltreduzierung?

Sofern Sie die Voraussetzungen für Modul 2 erfüllen (siehe Frage „Welche Modelle gelten für das reduzierte Netzentgelt?“) und falls Sie von der pauschalen zur prozentualen Netzentgeltreduzierung wechseln wollen, füllen Sie bitte das zugehörige Formular aus und lassen Sie und das ausgefüllte Dokument zukommen.

Modulwechsel-Formular herunterladen

Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

Damit das reduzierte Netzentgelt ordnungsgemäß in der Stromrechnung berücksichtigt werden kann, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage dem entsprechenden Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit zur Steuerung melden. Die relevanten Informationen zu Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber finden Sie in Ihrer Stromrechnung unter der Überschrift "Weitere Informationen zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Steuern, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber".

Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?

Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, haben bis Ende 2028 Übergangsfristen. Es gibt keine Änderungen für Nachtstromspeicherheizungen.

Wann endet die Netzentgeltreduzierung?

Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch, sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Bitte informieren Sie uns umgehend über die Außerbetriebnahme. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die zu viel gezahlten Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.

Störungen & BaustellenStörungen & Baustellen
Störungen & Baustellen

An wen kann ich mich im Falle einer Störung wenden?

Störungen bei der Versorgung von Strom, Gas und Wasser melden Sie bitte beim entsprechenden Entstördienst:

Stromnetz: 0800 4112244
Gasnetz:
0800 6484848
Wärmeversorgung:
0800 4399237
Wasserversorgung: 02241 233 0

Der Entstördienst ist rund um die Uhr für Sie da!

Bitte melden Sie uns Störungen ausschließlich telefonisch, um sicherzustellen, dass wir schnell darauf reagieren können. Sollten Sie Gasgeruch feststellen, öffnen Sie bitte die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und verwenden Sie keine elektrischen Geräte im Haus, einschließlich Telefon oder Smartphone.

TarifTarif
Tarif

Wo finde ich den für mich passenden Tarif?

Entdecken Sie gerne unsere Seite „Strom für Zuhause“, um den passenden Tarif der Stadtwerke Sankt Augustin für sich zu finden. Sie können beispielsweise den Tarifrechner verwenden, um den passenden Strom- oder Gastarif zu finden und diesen dann direkt online abschließen.

Sie sind bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin? Dann wechseln Sie Ihren Tarif einfach und bequem direkt in unserem OnlineService.

Was bedeutet „Preisgarantie“ bei einem Vertrag?

Ein Energievertrag mit einer Preisgarantie sichert Ihnen zu, dass bestimmte Preisbestandteile während der Vertragslaufzeit unverändert bleiben. Es gibt volle und eingeschränkte Preisgarantien, je nachdem, ob das Garantieversprechen alle oder nur bestimmte Preisbestandteile betrifft.

Wie kann ich meinen Strom- oder Gastarif wechseln?

In unserem OnlineService finden Sie eine Auswahl an passenden Tarifen. Schauen Sie direkt vorbei und wechseln Sie direkt online in den Wunschtarif.

Wo erfahre ich Näheres zur Grundversorgung?

Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist der lokale Energieversorger im Netzgebiet, der die Mehrheit der Privatkunden beliefert. Alle drei Jahre bestimmt der örtliche Netzbetreiber die zuständigen Grundversorger und veröffentlicht diese Informationen auf seiner Website. Es kann auch vorkommen, dass es innerhalb des Netzgebiets verschiedene Grundversorger für Strom und Erdgas gibt.

Was bedeutet Grundversorgung?
Eine Grundversorgung mit Strom oder Erdgas ist der Regeltarif des jeweiligen Grundversorgers. Die Lieferung erfolgt nach genauen gesetzlichen Vorschriften.

Warum bin ich in der Grundversorgung?
Warum befinde ich mich in der Grundversorgung? Durch den Energieverbrauch entsteht automatisch ein Liefervertrag mit dem Grundversorger. Wenn Sie nach einem Umzug in Ihrem neuen Zuhause das Licht einschalten, werden Sie automatisch Kunde des Grundversorgers, sofern zuvor kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.

Melden Sie sich im Falle eines Umzugs gerne frühzeitig bei uns, damit Sie optimal versorgt sind – dies können Sie ganz einfach per Online-Umzug erledigen.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Wenn Sie aktuell keinen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen haben – zum Beispiel, wenn Ihr Anbieter Insolvenz angemeldet und den Vertrag mit Ihnen aufgelöst hat – erhalten Sie die sogenannte Ersatzversorgung. Dadurch ist eine durchgehende Versorgung mit Strom und Erdgas gewährleistet.

Dies geschieht wie folgt: Sobald wir von Ihrem Netzbetreiber eine Information erhalten, dass Ihr Zähler nicht mit Strom oder Erdgas beliefert wird, springen wir mit der Energieversorgung ein. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir Ihr örtlicher Grundversorger sind. Das genaue Vorgehen ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
Sobald die Ersatzversorgung beginnt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben von uns mit allen wichtigen Details, inklusive Vertragskontonummer, Abschlagsplan und Vertragsbeginn. Die Ersatzversorgung ist drei Monate lang gewährleistet. In dieser Zeit können Sie gerne einen regulären Energieliefervertrag bei uns oder einem anderen Anbieter abschließen. Nach Ablauf der drei Monate melden wir Sie automatisch den Bedingungen unserer Grundversorgung an, sofern Sie sich in dieser Zeit noch für keinen Alternativvertrag entschieden haben.

Wir freuen uns, wenn Sie sich nach der Ersatzversorgung für die Stadtwerke Sankt Augustin entscheiden – sei es mit unserem Grundversorgungsvertrag oder einem anderen Tarif. Schauen Sie sich gerne auf unserer Website um oder lassen Sie sich aktiv beraten, um den passenden Tarif für sich zu finden. Ihren Wunschtarif können Sie auch bequem online abschließen.

Wie wechsle ich meinen Tarif bei den Stadtwerken Sankt Augustin?

Möchten Sie in einen anderen Tarif wechseln, klicken Sie einfach auf „Tarif wechseln“ im OnlineService.

UmzugUmzug
Umzug

Was passiert mit meinem Strom- /Erdgasvertrag beim Umzug?

Bei einem Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebiets wird Ihr Strom- oder Erdgasvertrag einfach an die neue Adresse übertragen, und Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag zu den gewohnten Preisen und fairen Konditionen. Für Sie ändert sich nichts. Wenn Sie unser Versorgungsgebiet verlassen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot von einem unserer Partner. Wenn Sie den Stromanbieter komplett wechseln möchten, können Sie den Vertrag möglicherweise mit Ihrem Auszug kündigen. Abhängig von Ihrem Vertrag ist dies jedoch erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.

Zögern Sie nicht, uns bei einem geplanten Umzug zu kontaktieren – wir begleiten Sie gerne dabei.

Aufgrund eines Umzugs möchte ich meinen Vertrag kündigen und meinen Strom abmelden. Wie gehe ich vor?

Bevor Sie eine Kündigung einreichen, bitten wir Sie, sich an unseren Kundenservice unter 02241 25 285 25 zu wenden und mögliche Alternativen oder neue Tarife für Ihr neues Zuhause zu besprechen. Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umziehen, ist es möglicherweise nicht erforderlich zu kündigen.

Andernfalls haben Sie bei einem Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, sofern die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie bitte die Zählernummer und den Zählerstand und teilen uns diese Informationen mit. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihre Abschlussrechnung.

Kann ich meinen Strom- und Erdgastarif einfach mitnehmen?

Sie sind bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin und möchten Ihren Strom- und/oder Erdgasvertrag mitnehmen? Das ist in der Regel einfach möglich, sofern Sie in unserem Versorgungsgebiet bleiben. Wir benötigen lediglich ein paar Angaben, die Sie uns mit wenigen Klicks in unserem Umzugsservice mitteilen können, um Ihren Vertrag umzumelden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie bisher mit Strom geheizt haben oder beispielsweise in ein Zuhause mit einem Nachtspeicherofen ziehen, müssen wir Ihren Tarif anpassen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um ein passendes Angebot für Sie zu finden.

Angebote unserer Partner

Wenn Sie innerhalb von Sankt Augustin umziehen und Ihren Vertrag bei uns mitnehmen, stehen Ihnen Rabatte und Gutscheine bei verschiedenen Partnern zur Verfügung:

AZ-Umzüge

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Umzug und möchten diesen nicht alleine bewältigen? Unser Partner AZ-Umzüge steht Ihnen gerne zur Verfügung! Bringen Sie Ihren Vertrag mit den Stadtwerken Sankt Augustin mit und profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen, wenn Sie den Umzugsservice in Anspruch nehmen.

  • 200 Euro Rabatt (dies gilt ab dem Auftragswert von 2000 Euro)
  • Umzugskartons gratis (wenn Ihr Auftragswert 500 Euro übersteigt erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung)

Packen Sie lieber selbst an, bietet AZ-Umzüge einen Selbstumzieher-Service. Hierbei erhalten Sie Umzugskartons beispielsweise zum Vorzugspreis von 1,45 Euro.

Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Im Trubel des Umzugs vergisst man oft, allen Freunden, Behörden und Dienstleistern die neue Adresse mitzuteilen. Die Nachsendedienste der Deutschen Post übernehmen diese Aufgabe für Sie, damit Sie nie wieder einen Brief verpassen. Wenn Briefe an Ihre alte Adresse geschickt werden, leitet die Deutsche Post diese automatisch weiter und informiert auch den Absender über die neue Adresse.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Cambio

Sie benötigen ein Umzugswagen bzw. einen Pkw für anderweitige Fahrten? Mit Cambio können Sie Ihren Umzug perfekt organisieren. Wir schenken Ihnen 11,11 Euro Fahrtguthaben.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.



Kann ich einen Vertrag abschließen, wenn ich Strom und Erdgas bereits abgemeldet habe?

Ja, das ist möglich – auch wenn Sie bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin waren und wieder Kunde werden möchten oder von einem anderen Versorger zu uns wechseln. Melden Sie sich ganz unkompliziert online für Strom und Erdgas bei uns an. Wir haben ein passendes Umzugsangebot für Sie!

Ich ziehe in einen Haushalt mit bereits bestehender Energieversorgung um. Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits von uns mit Strom, Gas und anderen Dienstleistungen versorgt wird, genügt ein Vertrag – wir helfen Ihnen gerne dabei, nach dem Umzug einen der beiden Verträge zu kündigen.

Kann ich beim Umzug meinen Stromtarif auf eine andere Person ummelden?

Es ist bedauerlicherweise nicht möglich, einen bestehenden Stromvertrag auf eine andere Person umzuschreiben. Stattdessen können Sie Ihren Stromvertrag mit uns kündigen, und die andere Person muss dann einen neuen Vertrag mit uns abschließen.

Ich habe für mein neues Zuhause bereits einen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen. Was kann ich tun?

Falls Sie bereits einen neuen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben und sich noch innerhalb der Widerrufsfrist befinden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. In diesem Fall können wir Sie weiterhin versorgen, sofern Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umgezogen sind. Die Einzelheiten zu Ihrem Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Vertragsdetails des abgeschlossenen Strom- oder Erdgasvertrags.

Muss ich bei einer Überschneidung der Mietzeiträume doppelt zahlen?

Solange der Mietvertrag auf Sie läuft, unabhängig davon, ob es sich um eine oder zwei Wohnungen handelt und ob sich die Zeiträume überschneiden, sind Sie verpflichtet, die Heizkosten für beide Wohnungen zu tragen. Selbstverständlich zahlen Sie nur für den tatsächlichen Verbrauch.

Ich war schon einmal Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin und möchte es im neuen Zuhause wieder sein. Wie gehe ich vor?

Es freut uns, dass Sie sich erneut für uns entscheiden möchten! In unserem Tarifrechner werden Sie sicherlich ein Angebot finden, das Ihren Bedürfnissen entspricht.

Ich habe bereits einen Vertrag bei den Stadtwerken Sankt Augustin. Wie kann ich einen neuen Vertrag für mein neues Zuhause anmelden?

Wenn Sie umziehen, nutzen Sie bitte unseren OnlineService.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren neuen Wohnsitz, selbst wenn Sie einen zusätzlichen Tarif abschließen möchten.

Wie kann ich meinen Umzug melden? Ist dies auch online möglich?

Sie können uns Ihren Umzug jederzeit in wenigen Schritten über den Umzugsservice mitteilen. Bitte teilen Sie uns die Adressen, Zählernummern und Zählerstände Ihres alten und neuen Zuhauses mit und bestätigen Sie Ihren Umzug. Anschließend können Sie einen Gutschein von unserem Partner AZ-Umzüge, Deutsche Post oder Cambio auswählen, um Ihren Umzug noch angenehmer zu gestalten.

Angebote unserer Partner

Wenn Sie innerhalb von Sankt Augustin umziehen und Ihren Vertrag bei uns mitnehmen, stehen Ihnen Rabatte und Gutscheine bei verschiedenen Partnern zur Verfügung:

AZ-UmzügeBenötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Umzug? Unser Partner AZ-Umzüge steht Ihnen gerne zur Verfügung! Wenn Sie den Umzugsservice in Anspruch nehmen und Ihren Vertrag mit den Stadtwerken Sankt Augustin mitnehmen, können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren:

  • 200 Euro Rabatt (ab einem Auftragswert von 2000 Euro)
  • kostenlose Umzugskartons (bei einem Auftragswert über 500 Euro erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung).

Falls Sie lieber selbst packen möchten, bietet AZ-Umzüge auch einen Selbstumzieher-Service an, bei dem Sie beispielsweise Umzugskartons zum Vorzugspreis von 1,45 Euro erhalten.

Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Im Trubel des Umzugs ist es leicht, zu vergessen, allen Freunden, Behörden und Dienstleistern die neue Adresse mitzuteilen. Die Nachsendedienste der Deutschen Post übernehmen diese Aufgabe für Sie, damit kein Brief mehr verloren geht. Wenn Post an Ihre alte Adresse geschickt wird, leitet die Deutsche Post sie automatisch weiter und informiert auch den Absender über die neue Adresse.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Cambio

Sie benötigen ein Umzugswagen bzw. einen Pkw für anderweitige Fahrten? Mit Cambio können Sie Ihren Umzug perfekt organisieren. Wir schenken Ihnen 11,11 Euro Fahrtguthaben.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

Checkliste: Umzug melden

Sie möchten Ihren Vertrag mit in das neue Zuhause nehmen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe Ihres neuen und alten Zuhauses
    Neue Adresse

Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Falls Sie im Trubel des Umzugs vergessen haben, uns über Ihren Wohnungswechsel zu informieren, ist das kein Problem. Sie können den Umzug nachträglich melden, damit wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse zuverlässig mit Energie versorgen können.

Wann muss ich meinen Strom- oder Erdgasvertrag ummelden?

Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung im Umzugsservice. Falls Sie bereits eingezogen sind, ist es erforderlich, dass Sie sich spätestens sechs Wochen nach dem Einzug bei uns melden. Wenn Sie dies nicht innerhalb dieser Frist tun, könnten dadurch zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

Was brauche ich, um einen Umzug zu melden?

Für Ihren Umzug benötigen wir für die Versorgung in Ihrem neuen Zuhause folgende Daten von Ihnen:

  • die Nummer Ihres alten und neuen Zählers
  • die Adresse Ihres alten und neuen Zuhauses

Mit diesen Daten können Sie uns dann einfach im Umzugsservice Ihren Umzug melden.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Falls Sie beim Ein- oder Auszug vergessen haben, den Zählerstand abzulesen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren alten und neuen Vermieter zu wenden. Oftmals werden die aktuellen Zählerstände im Wohnungsübergabeprotokoll beim Ein- und Auszug festgehalten. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Ihren Vermieter bitten, die neuen oder alten Mieter zu kontaktieren, um die Zählerstände mitzuteilen, mit denen sie ihre Zähler an- oder abgemeldet haben. Falls wir nicht rechtzeitig von Ihnen hören, werden wir den Zählerstand über den Netzbetreiber ermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Zählerstand bei Auszug geschätzt.

Kann ich meinen Abschlag beim Umzug anpassen?

Bei Veränderungen in den Lebensumständen, wie zum Beispiel einem Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung, dem Hinzukommen oder Wegziehen von Mitbewohnern usw., kann sich der Energieverbrauch schnell erhöhen oder verringern. Den Abschlag können Sie entsprecehnd bequem in unserem Umzugsservice anpassen.

Ich möchte meine Adresse ändern. Wie geht das?

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse einfach im OnlineService über den entsprechenden Reiter mit.

Ich möchte meine Umzug nutzen, um meinen Stromanbieter zu wechseln und Kunde von den Stadtwerken Sank Augustin zu werden. Wie gehe ich vor?

Wir begrüßen Ihr Interesse! Nutzen Sie gerne unseren Tarifrechner, um sich einen Überblick über unsere Angebote zu verschaffen. Am besten melden Sie sich direkt, sobald der Umzug beschlossen ist – spätestens jedoch sechs Wochen nach Ihrem Einzug.

Welche Gebiete werden durch die Stadtwerke Sankt Augustin versorgt?

Versorgungsgebiet Strom, Erdgas und Wärme: Sankt Augustin

Ich bin Vermieter und möchte einen Mieterwechsel melden. Was muss ich beachten?

Es ist nicht erforderlich, uns über einen Mieterwechsel zu informieren, da der Stromvertrag Sache des Mieters oder der Mieterin ist. Allerdings sollten Sie bei der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter oder der ehemaligen Mieterin den aktuellen Stromzählerstand notieren und diesen an die neue einziehende Person übergeben. Auf diese Weise unterstützen Sie einen reibungslosen Übergang zwischen den Mietern.

Wie bereite ich meinen Umzug optimalerweise vor? Was muss ich beachten?

1 Monat vor Umzug

Teilen Sie uns am besten jetzt schon Ihre neue Adresse im OnlineService mit.

Der Umzugstag

Notieren Sie sich Zählernummer und -stand in Ihrem alten sowie Ihrem neuen Zuhause.

Nach dem Umzug

Übermitteln Sie uns Ihre Zählerstände für Ihr altes Zuhause im OnlineService und wir erstellen Ihre Abrechnung.

Was muss ich am Umzugstag beachten?

Am Tag des Umzugs ist es ratsam, den Zählerstand sowohl im alten als auch im neuen Zuhause abzulesen und zu notieren.

Ihre Zählerstände können Sie über unseren OnlineService auch noch später nachreichen. Sie erhalten anschließend Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause an Ihre neue Adresse.

Weitere Tipps rund um Ihren Umzug finden Sie in unserem Umzugsservice.

Greift die Preisbremse auch bei Umzug?

Wenn Sie weiterhin Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin bleiben möchten, können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn wir kümmern uns um alles! Die Preisbremse gilt sowohl für bestehende Verträge (einschließlich Festpreis-Tarife) als auch für neue Verträge, die im Rahmen Ihres Umzugs abgeschlossen wurden. Wenn Sie beim Umzug zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln, reichen Sie einfach Ihre Jahresverbrauchsabrechnung oder Schlussrechnung bei uns ein, damit wir Ihren Entlastungsanspruch geltend machen können. Wir übernehmen die Abwicklung für Sie.

Sie sind bereits unser Kunde und möchten sich ummelden?

Im Falle eines Umzugs bleiben Sie Kunde der BELKAW. Melden Sie sich einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um.

Bitte informieren Sie uns über Ihren Umzug, sobald Sie die neue Adresse und die neue Zählernummer kennen. Dies sollte spätestens sechs Wochen nach dem Einzug geschehen.

Sie benötigen:

  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Ihre neue Adresse

Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte kontaktieren Sie uns.

Sie sind Neukunde und möchten im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln?

Mit nur wenigen Schritten können Sie zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln. In unserem Tarifrechner finden Sie eine Übersicht über all unsere Angebote.

Bitte melden Sie sich, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens jedoch sechs Wochen nach dem Einzug.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie in unserer Kategorie dazu.

Sie ziehen um und wollen weiterhin zuverlässig versorgt werden?

Ganz unkompliziert können Sie uns online Ihren neuen Wohnort sowie die Zählernummern Ihres alten und neuen Zuhauses mitteilen – unabhängig davon, ob Sie bereits Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin sind oder im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln möchten. Mit nur wenigen Klicks werden Sie an Ihrem neuen Wohnort zuverlässig von uns versorgt.

Auch im Falle eines Umzugs greift die Strom-/Gaspreisbremse - auf bestehende Verträge (auch Festpreis-Tarife), aber auch auf neue Verträge, die im Rahmen des Umzugs von Ihnen als Kunde neu geschlossen wurden. Sofern Sie mit uns umziehen, können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um alles!

Versorgungs- unterbrechungVersorgungs- unterbrechung
Versorgungs- unterbrechung

Warum ist zeitweise die Versorgung unterbrochen?

Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung zu gewährleisten, müssen wir die Versorgung vorübergehend unterbrechen, um Arbeiten am Netz zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur unserer Leitungen durchzuführen.

Wir bemühen uns, diese Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen, um die Unterbrechung der Versorgung auf ein Minimum zu beschränken.

Wird Zugang zu meinem Haus benötigt?

Für bestimmte Versorgungsunterbrechungen benötigen wir Zugang zu Ihrem Gebäude. Sollte dies erforderlich sein, informieren wir Sie durch einen Aushang an Ihrem Eingangsbereich.

Wie werde ich über eine Versorgungsunterbrechung informiert?

Bei bevorstehenden Bauvorhaben oder geplanten Versorgungsunterbrechungen werden Sie durch Aushänge in Ihrem Wohngebiet informiert. Wenn Sie Fragen zu spezifischen Bauprojekten haben, können Sie sich gerne von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 16:30 Uhr an die auf dem Aushang angegebene Telefonnummer wenden.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen über unsere Entstördienste zur Verfügung:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie lange dauert eine Versorgungsunterbrechung?

Die Dauer der Versorgungsunterbrechung aufgrund von Netzwerkarbeiten kann von wenigen Minuten bis zu einigen Stunden variieren. Wir setzen alles daran, die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen, um die Versorgung rasch wiederherzustellen.

An wen kann ich mich bei einer Versorgungsunterbrechung wenden?

Über bevorstehende Bauvorhaben oder geplante Versorgungsunterbrechungen werden Sie durch Aushänge in Ihrem Wohngebiet informiert. Wenn Sie Fragen zu spezifischen Bauprojekten haben, können Sie sich gerne von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 16:30 Uhr an die auf dem Aushang angegebene Telefonnummer wenden.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen über unsere Entstördienste zur Verfügung:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie bereite ich mich auf eine Wasser-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Wasser vor

  • Legen Sie sich einen Wasservorrat an (zum Trinken, Kochen sowie auch für die Toilettenspülung).
  • Schließen Sie alle Wasserhähne.
  • Schalten Sie sowohl Waschmaschine als auch Geschirrspüler rechtzeitig aus.

Wie bereite ich mich auf eine Erdgas-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Erdgas vor

  • Schließen Sie den Gerätehahn an manuell zündbaren Gasgeräten.
  • Schalten Sie den Gasherd ab.

Wie bereite ich mich auf eine Strom-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Strom vor

  • Bitte halten Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen, um zu vermeiden, dass Ihre Lebensmittel verderben. Ihr Kühlgerät kann die Kühlung auch ohne Energieversorgung für eine gewisse Zeit aufrechterhalten. Die genaue Dauer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihres Gerätes.
  • Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, vor allem die, welche beim Wiedereinschalten eine Gefahr sein könnten, z. B. Bügeleisen oder Herdplatten.
  • Schalten Sie eine Lampe ein, um sofort zu erkennen, wann der Strom wieder fließt.
  • Stellen Sie Ihre Uhren nach der Unterbrechung neu.

Was muss ich nach einer Versorgungsunterbrechung beachten?

Nach der Versorgungsunterbrechung von Wasser beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Wasser kann kurzzeitig trüb sein. In diesem Fall lassen Sie das Wasser kurz laufen bis es wieder klar ist.
  • Nehmen Sie den Druckspüler an der Toilette erst zum Schluss wieder in Betrieb.
  • Entlüften Sie die Leitungen eines Durchlauferhitzers vor dem Einschalten (Betriebsanleitung des Gerätes beachten).


Nach der Versorgungsunterbrechung von Erdgas beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Falls Ihr Gasgerät eine Störung anzeigt, befolgen Sie bitte die Anweisungen in der Bedienungsanleitung, um es wieder in Betrieb zu nehmen. Sollten Sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei Bedarf.
Zähler & ZählerstandZähler & Zählerstand
Zähler & Zählerstand

Was ist der Zählerstand?

Der gesamte Energieverbrauch seit Zählerinstallation wird über den Zählerstand angegeben.

Was ist die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf dem entsprechenden Gerät, damit wir den Zähler inklusive Verbrauch dem richtigen Haushalt zuordnen können.

Wo finde ich meinen Zähler?

Es ist wichtig zu wissen, wo sich Ihr Strom- oder Gaszähler befindet, da Sie diesen jedes Jahr ablesen müssen.

Wo finde ich meinen Stromzähler?
Stromzähler werden meist direkt in Wohnungen, Treppenhäusern oder Kellern installiert. Wo sich der Zähler befindet, hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus wohnen.

Ein- oder Zweifamilienhäuser haben in der Regel einen Stromzähler in der Nähe der Hauptsicherung. So ist das Ablesen Ihres Zählerstands kein Problem für Sie. Als Wert geben Sie Ihrem Energieversorger den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.

Ein Mehrfamilienhaus hat die Stromzähler wahrscheinlich im Keller. Es gibt oft andere Hinweise an dem Zähler, die Sie wissen lassen, welches Ihr Zähler ist – zum Beispiel „2. OG links." Falls nicht, können Sie anhand der Zählernummer den zu Ihrer Wohnung gehörenden Stromzähler finden. Sollten Sie Ihren Stromzähler nicht finden, hilft Ihnen Ihr Vermieter oder Hausverwalter gerne weiter. In manchen Wohnanlagen hat nur der Hausmeister Zugang zu den Zähler.

Wo finde ich meinen Gaszähler?
Erdgaszähler werden vor allem in Mehrfamilienhäusern meist im Keller installiert. In Einfamilienhäusern findet man den Gaszähler oft in der Nähe der Hauptsicherung. Als Mieter haben Sie in der Regel nur einen eigenen Stromzähler, den Sie ablesen müssen. Heizung und Wasser werden in der Regel über die Hausverwaltung bzw. die vermietende Person mit uns abgerechnet.

Wo finde ich meine Zählernummer und den aktuellen Zählerstand?

Zählernummer

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer bisherigen Strom- oder Gasrechnung der Stadtwerke Sankt Augustin. Neukunden finden sie auf ihrem Wohnungsübergabeprotokoll.

Die jeweilige Zählernummer der Rechnung bzw. des Wohnungsübergabeprotokolls finden Sie entsprechend auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Die Geräte haben normalerweise zwei Nummern. Eine davon ist die vom Hersteller vergebene Seriennummer. Die Zählernummern werden vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber vergeben und befinden sich meist ganz in der Nähe des Strichcodes auf dem Gerät.

Zählerstand

Bei analogen Geräten bekommen Sie den Zählerstand analog hinter einem Sichtfenster mit weißen Zahlen auf schwarzem Grund angezeigt. Für die Abrechnung ist das Ablesen der rot umrandeten Nachkommastelle nicht wichtig. Bei digitalen Zählern erscheint der Zählerstand auf einem Display. Die Werte werden entweder abwechselnd automatisch angezeigt oder lassen sich manuell auf Knopfdruck durchschalten. Wir benötigen für die Abrechnung den Wert „Bezug Gesamt“ (auch: 1.8.0), ohne die Stelle hinter dem Punkt oder dem Komma.

Warum habe ich eine eigene Zählernummer?

Jeder Zähler verfügt über eine Zählernummer, um ihn der richtigen Adresse zuordnen zu können.

Es ist wichtig, den Zählerstand bei einem Anbieterwechsel zu übermitteln, damit sowohl Ihr bisheriger als auch Ihr neuer Vertragspartner den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels kennen. Bei der Übermittlung des Zählerstands geben Sie bitte auch die Zählernummer an. Darüber hinaus ist die Zählernummer für die Jahresabrechnung von Bedeutung. Auch hierfür muss Ihr Zähler abgelesen werden, und wir benötigen in diesem Zusammenhang immer die Zählernummer.

Wie kann ich meine Zählernummer ändern?

Unter „Ummelden“ im OnlineService können Sie alles Erforderliche regeln, das bei einem Umzug notwendig ist. Solle ein Zählerwechsel bei Ihnen erfolgt sein, teilt uns dies der örtliche Netzbetreiber mit. Sie müssen dann nichts weiter tun. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zum Zählerwechsel in Ausnahmefällen bis zu vier Wochen dauern können.

Meine Zählernummer ist falsch. Was kann ich tun?

Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Sie den richtigen Zähler vor sich haben. In einem Mehrparteienhaus sind die Stromzähler oft mit zusätzlichen Angaben wie "1.OG links" gekennzeichnet. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Hauptsicherung zur Wohnung ausschalten und nachsehen, ob der Strom in Ihrer Wohnung ausgeschaltet ist. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie die richtige Zählernummer angegeben haben, da Zähler in der Regel auch weitere Angaben wie Prüf- und Seriennummern aufweisen - diese sind jedoch normalerweise ebenfalls beschriftet. Wenn Sie sich sicher sind, dass auf der Rechnung oder Vertragsbestätigung angegebene Zählernummer falsch ist, lassen Sie uns bitte eine Nachricht per Kontaktformular oder E-Mail zukommen. Wir kümmern uns dann darum.

Wie lese ich meinen Strom-, Wasser- und Erdgaszähler ab?

Notieren Sie sich die jeweilige Zählernummer und gehen Sie im Anschluss zum jeweiligen Zähler. Je nach Ausführung des Geräts wird der Zählerstand digial oder analog angezeigt. Notieren Sie sich dann alle Zahlen vor der Nachkommastelle – die rot umrandeten Ziffern bzw. die rot umrandeten Zahlen sind nicht relevant. Schon ist das Ablesen fertig.

Was muss ich beim Ablesen des Zählerstands beachten?

Teilen Sie uns bitte einmal im Jahr Ihren Zählerstand mit. Wenn Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns zukommen lassen, ist gewährleistet, dass Sie auch nur die Energie bezahlen, die Sie tatsächlich verbrauchen. Andernfalls nehmen wir eine Schätzung Ihres Verbrauchs vor. Sollten Sie umziehen, vergessen Sie bitte auch nicht, die Zähler der alten und neuen Wohnung abzulesen.

Außerdem ist es wichtig, den richtigen Zähler zu finden. Vergleichen Sie dazu die vorhandene Zählernummer auf der Rechnung mit der Nummer des Zählers. Ein analoges Rollen-Zählwerk oder ein Digitaldisplay zeigen den Zählerstand an. Beim Ablesen spielen die Zahlen/Dezimalstellen im roten Rahmen keine Rolle.

Ich habe den falschen Zählerstand eingegeben. Muss ich ihn ändern lassen?

Ja, diesen sollten Sie ändern – dies können Sie bequem selbst über den OnlineService machen. Sie haben die Möglichkeit, Zählerstände bis zu vier Wochen rückwirkend zu korrigieren. Bei einer Neuanmeldung ist eine Korrektur sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur nur dann durchführbar ist, wenn in der Zwischenzeit noch keine Rechnung von uns erstellt wurde.

Zusätzlich überprüft unser System automatisch die eingegebenen Zählerstände auf Plausibilität und erkennt größere Fehler.

Bei Ein- oder Ausbau des Zählers ermittelte Zählerstände können Sie nicht selbst korrigieren. Sie möchten einen Zählerstand überarbeiten, aber können dies nicht selbst tun? Schicken Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular und wir nehmen uns der Angelegenheit an.

Ich möchte meinen Zählerstand mitteilen. Was kann ich tun?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand gerne bequem über den OnlineService mit. Sobald Sie den Zählerstand eingetragen haben, wird er von uns umgehend bearbeitet. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder Telefon Ihre Zählerstände sowie die Zähler- und Kundenummer übermitteln.

Wie kann ich meine Zählerstände direkt über den OnlineService übermitteln?

Am besten notieren Sie sich zunächst die Zählernummer sowie den Zählerstand. Melden Sie sich dann im OnlineService an oder gehen Sie direkt auf folgendes Formular. Tragen Sie Ihre Kundenummer, die Zählernummer sowie das Ablesedatum ein und übermitteln Sie dann den aktuellen Zählerstand. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Jedes Mal, wenn ein Abrechnungszeitraum beginnt oder endet, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Stromzähler oder andere Zähler ablesen. Dies ermöglicht es uns, den genauen Verbrauch von Strom, Gas, Wasser oder Wärme zu ermitteln und dementsprechend genau abzurechnen. In der Regel genügt eine Ablesung pro Jahr, jedoch können unter bestimmten Umständen auch mehrere Ablesungen erforderlich sein. Die Ermittlung der Zählerstände ist immer notwendig bei:

  • Umzug
  • Neuanmeldung
  • Jahresabrechnung
  • Tarifwechsel
  • Kündigung

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Wenn Sie den Zählerstand nicht rechtszeitig ablesen, nehmen wir eine Schätzung Ihres Verbrauchs anhand aktuellster Daten, die uns vorliegen, vor. Wir orientieren uns dann an den Meldungen des Netzbetreibers, sowie Ihres letzten Jahresverbrauchs. Sie können uns Ihren aktuellen Zählerstand bequem und einfach in unserem OnlineService mitteilen.

Warum muss ich Stromzähler, Gaszähler und Co ablesen?

Die meisten herkömmlichen Geräte sind in der Regel nicht mit dem Internet verbunden und übermitteln Zählerstände nicht automatisch, daher ist es erforderlich, dass Sie den Zähler manuell ablesen. Es kann auch vorkommen, dass das Ablesepersonal des Netzbetreibers keinen Zugriff auf den Zähler hat oder den Zähler nicht zum gewünschten Zeitpunkt ablesen kann. Die Zählerstände zeigen uns genau, wie viel Strom, Gas, Wasser oder Wärme Sie verbraucht haben. Daher ist es wichtig, dass Sie uns diese Angaben zukommen lassen. Andernfalls müssen wir Ihren Verbrauch schätzen, was zu einer ungenauen Abrechnung führen kann.

Wer kümmert sich um den Zähler?

Die Installation, Wartung und der Wechsel des Strom- und Gaszählers wird vom Messstellenbetreiber übernommen. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem separaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) haben – zum Beispiel bezüglich eines fernauslesbaren Zählers – kümmert sich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) um Ihren Zähler. In Ihrem Fall ist dies die Westnetz GmbH für Strom sowie die Rhein-Sieg Netz GmbH für Gas. Sollte ein Zählerwechsel notwendig sein, erhalten Sie in der Regel trotzdem Post von uns. Wir übernehmen die Aufgabe im Auftrag des Messstellenbetreibers für uns.

Welche Besonderheiten gibt es bei einem Doppeltarifzähler?

Über einen Doppeltarifzähler verfügen Sie üblicherweise, wenn Sie eine Wärmepumpe oder eine ältere Nachtstromspeicherheizung haben. Dieser misst zwei verschiedene Tarifstufen in einem – zum Beispiel konventionellen Haushaltsstrom als auch Heizstrom, für die jeweils unterschiedliche Preise gelten. Auch bei einem Nachtstromtarif gilt tagsüber ein anderer Preis als nachts für verbrauchten Strom.

Was ist der Unterschied zwischen einem analogen und einem digitalen Zähler?

Analoger Zähler

Der analoge Zähler ist mit einer Zahlenwalze von 0 bis 9 ausgestattet, die sich kontinuierlich weiterdreht, während Strom, Gas und andere Ressourcen verbraucht werden. Der Zähler misst den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ab der Installation und zeigt ihn entsprechend an. Um den Zählerstand zu ermitteln, lesen Sie die Zahl ohne die rot eingekreiste Nachkommastelle ab. Die Stromzählernummer befindet sich normalerweise weiter unten.

Digitaler Zähler

Digitale Stromzähler wechseln automatisch zwischen den Werten auf dem Display oder können per Knopfdruck umgeschaltet werden. Für das Ablesen der Zählerstände für die Jahresabrechnung ist der Zählerstand "Bezug Gesamt" bzw. "1.8.0" entscheidend (bei Doppeltarifzählern die Werte "Bezug HT" (1.8.1) und "Bezug NT" (1.8.2)). Die Dezimalstellen, also die Zahlen nach dem Komma, müssen nicht notiert werden, da sie für die Abrechnung nicht relevant sind. Die Stromzählernummer befindet sich über oder unter dem Barcode bzw. QR-Code.

Was muss ich beachten, wenn ein Umzug ansteht?

Wenn Sie umziehen, können Sie sich ganz einfach online ummelden. Für die Ummeldung und die korrekte Abrechnung Ihres Verbrauchs benötigen wir Ihre Kundennummer sowie die Nummer Ihres alten und neuen Zählers. Bitte notieren Sie am Tag der Schlüsselübergabe den Zählerstand sowohl in Ihrer alten als auch in Ihrer neuen Wohnung. Diese Werte sind für uns wichtig.

ZahlungZahlung
Zahlung

Was ist eine Abschlagszahlung?

Mit Abschlagszahlung meinen wir, dass Sie jeden Monat einen festgelegten Betrag, den sogenannten Abschlag, für die von uns gelieferte Energie bezahlen. Dieser feste Betrag wird elf bis zwölf Mal im Jahr fällig. In unserem OnlineService können Sie den aktuellen Abschlag nachschauen und bei Bedarf auch anpassen.

Wie wird die Höhe meiner Abschlagszahlung berechnet?

Wir berechnen Ihre monatliche Abschlagszahlung anhand Ihrer voraussichtlichen jährlichen Strom- oder Erdgasverbrauch und den aktuellen Energiekosten. Als Grundlage für die Berechnung verwenden wir Ihren Verbrauch des letzten Jahres. Einmal im Jahr werden Ihre geleisteten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten des Energieverbrauchs verrechnet. Falls die vorherige Zahlung zu hoch war, erhalten Sie eine Gutschrift, die bei der nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Sollte Ihre Vorauszahlung zu niedrig gewesen sein, müssen Sie leider Nachzahlungen leisten.

Ich möchte bequem per Lastschrift zahlen. Was muss ich tun?

Erteilen Sie uns das gewünschte SEPA-Mandat gerne direkt im OnlineService und wir ziehen die offenen Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein.

Wie kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder die Bankverbindung ändern?

Ändern Sie Ihre personenbezogenen Daten nach Bedarf ganz bequem in unserem OnlineService.

Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie sich einmalig für unseren OnlinService anmelden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten zukünftig bequem und direkt online zu erledigen.

Wo finde ich eine Übersicht meiner Zahlungen?

Eine Übersicht Ihrer geleisteten Zahlungen erhalten Sie bequem im OnlineService. Loggen Sie sich einfach ein und erfahren Sie mehr.

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

Alle überfälligen und künftigen Forderungen sowie vorhandenes Guthaben finden Sie in unserem OnlineService. Sie haben die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag entweder zu überweisen oder uns ein SEPA-Mandat zu erteilen. Bei Letzterem ziehen wir die offenen Beiträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto ein. Dies ist äußerst bequem für Sie, da Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Andernfalls müssten Sie alle Zahlungstermine eigenständig im Blick behalten und Ihre Beiträge rechtzeitig überweisen.

Wo steht in meiner Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen muss?

Auf der ersten Seite der Mahnung ist das Fälligkeitsdatum für die ausstehenden Zahlungen angegeben. Bitte planen Sie genügend Zeit für die Zahlung ein, da eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Kundennummer im Verwendungszweck an, damit wir die Überweisung zuordnen können.

Alternativ können Sie die Zahlungen auch direkt in unserem Kundenzentrum per EC-Karte begleichen.

Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Sankt Augustin?

Nachstehen finden Sie die Bankverbindungen der Stadtwerke Sankt Augustin. Wählen Sie das geeignetes Bankinstitut für sich aus:

Bankinstitut BIC IBAN
Kreissparkasse Köln COKSDE33XXX DE85 3705 0299 0000 6405 38
VR-Bank Rhein-Sieg eG GENODED1RST DE63 3706 9520 5309 1910 15


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