Die Preise der Grundversorgung enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Sie sind entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Höchstbeträge begrenzt. Bei sonstigen Stromlieferungen in Gemeinden
- bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent/kWh
- bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh
- bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent/kWh
- über 500.000 Einwohner 2,39 Cent/kWh
Im Arbeitspreis sind zusätzlich sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage) enthalten.
Die Arbeitspreise gemäß Preisblatt enthalten darüber hinaus auch den Regelsatz der gesetzlich festgelegten Stromsteuer. Bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere Stromsteuersätze, so dass sich diese Preise um die Steuerermäßigung vermindern. Die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH führt die berechnete Stromsteuer als Steuerschuldner an das Hauptzollamt ab.
Das vom Kunden zu zahlende Stromentgelt wird aus Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in der im Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.