Sie sind bereits Kunde und möchten Ihren Vertrag mitnehmen? Wenn Sie im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sankt Augustin umziehen, können Sie Ihren Strom- oder Erdgasvertrag einfach mitnehmen. Hierfür brauchen wir von Ihnen nur ein paar Angaben. Mit wenigen Klicks können Sie in unserem OnlineService Ihren Vertrag ummelden:
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Sie ziehen innerhalb von Sankt Augustin um? Nehmen Sie doch Ihren Vertrag mit und sichern Sie sich Rabatte und Gutscheine unserer Partner.
Ein paar helfende Hände gefällig? Nehmen Sie doch Ihren Vertrag mit den Stadtwerken Sankt Augustin ins neue Zuhause mit und beauftragen Sie AZ-Umzüge, dann können Sie sich gleich mehrere Vorteile sichern:
Sie nehmen Ihren Umzug selbst in die Hand? Dann können Sie die Selbstumzieher-Services von AZ-Umzüge nutzen und sich zum Beispiel Umzugskartons zum Vorzugspreis von 1,45 Euro sichern.Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie auf der Seite von AZ-Umzüge.
Und nicht vergessen: Teilen Sie Ihre neue Adresse allen Freunden, Behörden und Vertragsunternehmen mit! Sie wollen sich den Stress ersparen und keine Briefe verpassen? Dann nutzen Sie den Nachsende-Service der Deutschen Post. Ihre Briefe, die noch an die alte Adresse geschickt werden, leitet die Deutsche Post dann automatisch zu Ihrer neuen Adresse um und informiert den Absender über Ihre neue Adresse. Weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.
Sie brauchen noch einen Umzugswagen oder wollen sich bei einem Ausflug vom Umzug erholen? Egal ob Kleinwagen oder Transporter: Mit cambio können Sie Ausflüge unternehmen oder Ihren Umzug organisieren. Wir schenken Ihnen 11,11 Euro Fahrtguthaben. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie auf der Seite von cambio.
Mit wenigen Klicks können Sie sich ganz einfach im OnlineService ummelden. Ein Bonus und Ihre Gutscheine warten am Ende der Ummeldung auf Sie.
Das ist egal. Auch wenn Sie von einem anderen Versorger zu uns wechseln möchten oder wieder Kunde bei uns sein wollen: Mit nur geringem Aufwand können Sie online Strom und Erdgas anmelden. Wir haben dafür ein entsprechendes Umzugsangebot für Sie parat!
Wollen Sie Ihren Vertrag mit ins neue Zuhause nehmen, benötigen wir von Ihnen folgende Daten für Ihren Umzug:
Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte kontaktieren Sie uns.
Sie können Ihren Vertrag innerhalb unseres Versorgungsgebiets für Strom und Erdgas, mit uns einfach mitnehmen. Für Sie ändert sich in der Regel nichts und wir versorgen Sie weiterhin zuverlässig an der neuen Adresse mit Energie.. Wenn Sie unser Versorgungsgebiet verlassen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot einer unsere Partner. Wollen Sie zu einem ganz anderen Stromanbieter wechseln, können Sie mit Ihrem Auszug den Vertrag ggfs. kündigen. Je nach Vertrag geht das allerdings erst nach der Mindestlaufzeit. Sprechen Sie uns an – wir möchten gerne mit Ihnen umziehen.
Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet bleiben, können Sie in den meisten Fällen ganz einfach Ihren Tarif mitnehmen. Es gibt aber Ausnahmen: Haben Sie z.B. vorher mit Strom geheiztoder ziehen Sie jetzt in ein Zuhause mit zum Beispiel einem Nachtspeicherofen, müssen wir den Tarif anpassen. Schauen Sie dafür gerne in unseren Tarifrechner nach einem passenden Angebot.
Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung im OnlineService. Sind Sie schon eingezogen, müssen Sie sich spätestens sechs Wochen nach Einzug bei uns melden. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Ihren Tarif mitnehmen können. Melden Sie sich nicht innerhalb der 6-Wochen-Frist, können dadurch höhere Kosten auf Sie zukommen.
Wir brauchen die Nummer Ihres alten und neuen Zählers sowie die Adresse des alten und neuen Zuhauses. Mit diesen Daten können Sie uns dann einfach im OnlineService Ihren Umzug melden.
Haben Sie vergessen, bei Ein- und Auszug einen Blick auf den Zählerstand zu werfen, wenden Sie sich an Ihren neuen und alten Vermieter. Häufig notieren Vermieter bei Ein- und Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll die aktuellen Zählerstände. Haben Sie das nicht gemacht, können Sie den Vermieter noch bitten, die neuen oder alten Mieter zu fragen, mit welchem Zählerstand Sie den Zähler an- oder abgemeldet haben. Melden Sie sich nicht rechtzeitig bei uns, ermitteln wir Ihren Zählerstand durch den Netzbetreiber. Ist das nicht möglich, schätzen wir Ihren Zählerstand bei Auszug.
Notieren Sie sich am Umzugstag Nummer und Stand aller Zähler, die zu Ihrer neuen und alten Wohnung gehören.
Ist die neue Wohnung zum Beispiel größer oder leben künftig mehr Menschen zusammen, kann der Verbrauch schnell steigen. Wenn Sie sich verkleinern oder nicht mehr mit Strom heizen, sinkt der Verbrauch schnell. Sie können Ihren Abschlag darum einfach in unserem OnlineService anpassen.
Sie zahlen nur das, was Sie verbraucht haben. Wenn sich Ihre Mietverträge aber überschneiden und Sie zum Beispiel in beiden Wohnungen heizen, müssen Sie natürlich auch die Heizkosten für beide Wohnungen tragen, solange der Mietvertrag auf Sie läuft.
Wenn Sie umziehen, können Sie uns Ihre neue Adresse einfach im OnlineService über den entsprechenden Reiter mitteilen.
Das geht leider nicht. Wollen Sie mit dem Umzug den Stromvertrag zum Beispiel auf Ihren Partner umschreiben, müssen Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen und die andere Person muss einen neuen Vertrag abschließen.
Sehr gerne! In unserem Tarifrechner finden Sie alle Angebote im Überblick. Melden Sie sich am besten bei uns, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens sechs Wochen nach Einzug.
Schön, dass Sie wieder zu uns kommen wollen! Schauen Sie sich gerne in unserem Tarifrechner nach einem passenden Angebot um.
Der Stromvertrag ist Mietersache. Sie sollten bei der Schlüsselübergabe allerdings gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter auch den aktuellen Stromzählerstand notieren und dem neuen Mieter bei Einzug mitteilen. So helfen Sie bei einem nahtlosen Mieterübergang.
Das bedauern wir sehr. Rufen Sie uns bitte unter der 02241 25 285 25 an. Wir möchten, dass Sie bleiben und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause. Ist trotzdem nichts Passendes dabei, haben Sie bei einem Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Schlussrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.
Im Rahmen des Umzugs können Sie sich auch neue Tarife aussuchen, die zu Ihren Wünschen passen.
Teilen Sie uns jetzt schon Ihre neue Adresse im OnlineService mit.
Notieren Sie sich Zählernummer und -stand in Ihrem alten und neuen Zuhause.
Übermitteln Sie uns im OnlineService Ihre Zählerstände für Ihr altes Zuhause und wir erstellen Ihre Abrechnung.
Telefon: 02241 25 285 25 Mo. – Fr.: 8.00 – 20.00 UhrE-Mail senden