Ärger beim Zählerwechsel: Was dahintersteckt – und warum die Stadtwerke nicht verantwortlich sind

In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Kundinnen und Kunden bei uns im Kundenzentrum gemeldet – oft mit dem gleichen Anliegen: Es geht um die Durchführung von Zählerwechseln im Auftrag der Westnetz GmbH, die vor Ort von der Firma SGW-Metering durchgeführt werden.
Dabei berichten viele Betroffene von ärgerlichen Situationen: Termine für den Zählerwechsel werden einseitig mitgeteilt, ohne dass Kundinnen und Kunden diese bestätigt haben. Ist am angekündigten Tag niemand erreichbar oder verhindert, versuchen Monteure teils über Nachbarn Zugang zum Zähler zu erhalten – in einigen Fällen wurde dabei sogar Druck ausgeübt, die Tür zu öffnen.
"Es ist ausgesprochen ärgerlich, wenn sich die Rhein-Sieg-Netz-GmbH, die Westnetz GmbH und deren Dienstleisterin SGW-Metering so unprofessionell verhalten. Seit Jahren berichten unsere Kundinnen und Kunden von Problemen beim Einbau und beim Wechsel von Stromzählern bzw. modernen Messeinrichtungen ("Digitaler Stromzähler"). Trotz mehrfacher Ermahnungen durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH hat sich keine Verbesserung der Servicequalität ergeben", sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Marcus Lübken. "Wir prüfen deshalb, wer nach dem Auslaufen des Pachtvertrages über das Stromnetz am 31.12.2026 diese Dienstleistung besser erbringen kann", so Marcus Lübken weiter.
Wir möchten dazu deshalb eines klarstellen: Die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH ist für den Wechsel der Stromzähler und den Messstellenbetrieb nicht verantwortlich.
Wer ist zuständig?
Die Westnetz GmbH ist als aktuelle Betreiberin des Stromnetzes in Sankt Augustin als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den sogenannten Messstellenbetrieb zuständig – also den Einbau, Wechsel und Betrieb der Zähler. Mit der Umsetzung vor Ort hat sie die Firma SGW-Metering beauftragt. Weder die Terminvergabe noch die Durchführung der Arbeiten erfolgt durch unsere Mitarbeitenden oder in unserem Auftrag.
Warum gibt es überhaupt Zählerwechsel?
Hintergrund ist das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Messstellenbetriebsgesetz. Es verpflichtet den Netzbetreiber, herkömmliche Zähler sukzessive durch sogenannte „moderne Messeinrichtungen“ oder „intelligente Messsysteme“ (auch Smart Meter genannt) zu ersetzen. Diese neuen Geräte sollen langfristig eine transparentere und effizientere Energieversorgung ermöglichen.
Warum sind wir trotzdem betroffen?
Auch wenn wir als Stadtwerke Eigentümerin des Stromnetzes sind, haben wir die Verantwortung für den Netzbetrieb – und damit auch für den Messstellenbetrieb – an die Rhein-Sieg Netz GmbH durch Verpachtung übergeben. Diese hat wiederum die Westnetz GmbH mit dem tatsächlichen Betrieb beauftragt. Durch gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Risiken haben wir uns bewusst dagegen entschieden, in die neuen Messsysteme zu investieren – sie stehen im Eigentum der Westnetz GmbH. Entsprechend liegt auch die Verantwortung für deren Einbau ausschließlich bei Westnetz und ihrer Dienstleisterin SGW-Metering.
Was tun bei Problemen?
Wenn Sie Probleme bei der Terminvergabe oder dem Verhalten der Monteure von SGW-Metering feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an die Westnetz GmbH:
Hotline der Westnetz GmbH: 0800 937 863 89
www.westnetz.de
Auch wenn wir in diesem Fall keine Verantwortung tragen, möchten wir, dass unsere Kundinnen und Kunden gut informiert sind – und wissen, an wen sie sich wenden können.
Ihre Rechte als Verbraucher – und wo Sie sich informieren oder Hilfe holen können
Gerade bei technischen Themen wie dem Zählerwechsel kann es zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommen. Für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es deshalb unabhängige Stellen, die Informationen bereitstellen oder bei Bedarf auch vermitteln.
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Der Verbraucherservice bietet Ihnen umfassende Informationen zu Ihren Rechten als Haushaltskunde sowie zu geltenden Regelungen im Bereich Strom und Gas:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16 (Mo–Fr von 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Schlichtungsverfahren bei Streitfällen
Sollte es trotz aller Bemühungen zu einem ungelösten Problem mit der Westnetz GmbH kommen, haben Privatkunden die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kundenservice der Westnetz kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung erzielt werden konnte. Die Westnetz GmbH ist gesetzlich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die online einen Vertrag abgeschlossen haben, stellt die EU-Kommission eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
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