Die Ersatz- und Grundversorgung der Stadtwerke Sankt Augustin garantiert Ihnen stets zuverlässige Versorgung mit Strom zu fairen Konditionen – dabei bleiben Sie flexibel und haben keine lange Vertragsbindung. Wenn Ihnen Sicherheit und Planbarkeit wichtig sind, dann empfehlen wir Ihnen unsere Produkte mit der Festpreisgarantie. Mit der Festpreisgarantie haben Sie während der gesamten Vertragslaufzeit die Sicherheit gleichbleibender Kosten und sind somit vor Preiserhöhungen geschützt.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Für den bequemen Abschluss werden Sie an unseren OnlineService weitergeleitet. Den benötigten Registrierungscode finden Sie auf Ihrem Vertragsschreiben.
Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.
Durch die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird (siehe Energiewirtschaftsgesetz). Die Ersatzversorgung greift dann, wenn eine Energielieferung nicht mehr an einen Liefervertrag gekoppelt ist, z. B. weil ein Energieversorger das Recht verliert, Kunden mit Energie zu versorgen. Der örtliche Grundversorger stellt sicher, dass weiterhin Energie fließt.
Nein. Da Ihr derzeitiger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, ist gesetzlich geregelt, dass die Kunden vom örtlichen Grundversorger (das sind in diesem Fall wir) mit Strom und Erdgas versorgt werden. Der Kunde erhält diese Ersatzversorgung automatisch.
Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Als Ihr neuer Anbieter erledigen wir alle notwendigen Formalitäten.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Geben Sie dazu einfach in unserem Tarifrechner auf dieser Seite Ihre Postleitzahl und Angaben zu Ihrem Haushalt ein und wir machen Ihnen ein Angebot. Wenn Sie sich den Tarif mit Preisgarantie sichern wollen, leiten wir Sie in unseren OnlineService weiter.
Nein, keine Sorge. Die Zeiträume werden ohne Überschneidung festgehalten und die Zählerstände notfalls geschätzt. Am besten notieren Sie sich Ihren aktuellen Zählerstand und teilen ihn Ihrem Netzbetreiber mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber, der an Ihrem Wohnort zuständig ist, übermittelt uns einen prognostizierten Verbrauch. Diese Prognose basiert auf Ihren bisherigen Zählerständen oder wird geschätzt. Anhand dieser Angabe berechnen wir mit den aktuellen Preisen Ihren monatlichen Abschlag. In unserem OnlineService können Sie bei Bedarf die Abschlagshöhe anpassen.
Wenn Sie von der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie uns lediglich Ihren Jahresverbrauch mitteilen. Diesen finden Sie zum Beispiel auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Strom- oder Gasversorgers. Basierend auf Ihrem Jahresverbrauch errechnen wir zusammen mit den aktuellen Preisen die Höhe Ihres monatlichen Abschlags. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Abschlag.
Die Ablesung wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Am besten notieren Sie sich Ihren Zählerstand jetzt und teilen ihn dem Netzbetreiber direkt mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihres derzeitigen Energieversorgers.
Wenn Sie keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart haben und bis zu 10.000 kWh im Jahr verbrauchen, werden Sie als Gewerbekunde in der Grundversorgung beliefert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Gewerbeeinheit übernehmen und einfach Strom oder Gas nutzen, ohne einen Liefervertrag dafür abgeschlossen zu haben. Sie werden durch diese Energieentnahme automatisch zu einem Kunden der Stadtwerke Sankt Augustin, wenn sich die Lieferstelle in unserem Grundversorgungsgebiet befindet. Ihre Kundennummer und alle Details zu Ihrem Vertrag teilen wir Ihnen in einer Vertragsbestätigung mit.
Wenn Sie nur sehr flexibel sein wollen, kann die Grundversorgung für Sie der beste Tarif sein. Sie können dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, haben aber keine Preisgarantie. Wenn Sie mehr Planungssicherheit wollen, können Sie einen unserer Tarife mit Preisgarantie abschließen. Melden Sie sich einfach in unserem OnlineService an und sehen Sie sich unsere weiteren Angebote an.
Das geht ganz einfach in unserem Tarifrechner. Geben Sie dort einfach Ihre Daten ein und wählen Sie ein Angebot, das zu Ihnen passt. Anschließend können Sie angeben, von welchem Energieversorger Sie derzeit beliefert werden und wir übernehmen auf Wunsch die Kündigung der Grundversorgung. Sie können also mit nur wenigen Klicks und ganz einfach zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln. Weitere Fragen zum Wechsel des Versorgers beantworten wir Ihnen auf unserer Infoseite zum Anbieterwechsel.
Als Gewerbekunde mit einem Strom- oder Gasverbrauch von mehr als 10.000 kWh/Jahr haben Sie laut § 36 EnWG keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung. Bitte schließen Sie ein für Sie passendes Angebot ab. Das geht ganz einfach in unserem Tarifrechner.
Liegt Ihr Stromverbrauch im Schnitt oder gibt es Optimierungspotenzial? Sparen Sie Energie – das schont die Umwelt und Ihre Finanzen!
Die Preise der Ersatzversorgung können sich zweimal im Monat ändern. Darüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. Die Preise finden Sie hier:
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Privatkunden (gültig ab 01.02.2023)
Vertragsbedingungen Grund- und Ersatzversorgung Strom
Preisblatt Strom Privatkunden