Wenn Sie Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen mit einer Nachtstromspeicherheizung versorgen möchten, sollten Sie einen dazu passenden Tarif wählen. Die technischen Voraussetzungen wie z.B. Aufladezeiten oder Zählerart spielen hier eine wichtige Rolle. Eine Übersicht über die verschiedenen Tarife für Nachtstromspeicherheizungen finden Sie hier.
Bei der Ein-Zählermessung wird der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage über denselben Zähler (= Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf (z. B. für Haushaltsstrom).
Bei der Zwei-Zählermessung wird der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage über einen separaten Zähler erfasst
Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch für den Wärmespeicherstrom bei Nacht- und Tagladung zum Niedertarif.
Bei der 15-Prozent-Mengen-Umlagerung wird während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit miterfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 15 Prozent des Hochtarifverbrauchs vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.
Bei der 25-Prozent-Mengen-Umlagerung wird während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit miterfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 25 Prozent des Hochtarifverbrauchs vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.
Preisblatt Nachtstromspeicherheizung
Vertragsbedingungen Sondervertrag Nachtstromspeicherheizung