Mithilfe Ihrer Kundennummer finden unsere Mitarbeiter Sie schnell und zuverlässig in unserem System. So schließen wir Verwechslungen
aus. Bitte, geben Sie daher bei Fragen stets Ihre Kundennummer an. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung brauchen wir
auch die hier genannte Rechnungsnummer, damit unsere Mitarbeiter schnell Einblick nehmen und Ihnen helfen können.
Übersicht
Hier sehen Sie, wie viel Sie mit Ihren monatlichen Abschlägen bereits bezahlt haben und wie hoch Ihre Energie- und Wasserkosten
tatsächlich waren. Die staatliche Entlastung („Preisbremse“) finden Sie direkt in der Übersicht. Die weiteren
Details finden Sie am Ende der Rechnung. Haben Sie weniger verbraucht als vorab berechnet und zu viel gezahlt,
sehen Sie hier fettgedruckt Ihr Guthaben. War Ihr Verbrauch höher, steht dort die noch offene Summe als Forderung.
Fälligkeitsdatum
Haben Sie mehr bezahlt, als Sie verbraucht haben, zahlen wir Ihnen das Guthaben einige Tage, nachdem Sie die Rechnung erhalten
haben, aus. Müssen Sie hingegen nachzahlen, sehen Sie hier, bis wann Sie die Forderung begleichen müssen. Dieser
Termin liegt etwa zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum.
Abschlag
Auf der Basis Ihres bisherigen Verbrauchs und unseren Erfahrungswerten berechnen wir, wie viel Energie oder Trinkwasser Sie
voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag, den
Sie dann in 12 Monatsraten, dem Abschlag, bezahlen. Die Höhe Ihres Abschlags können Sie jederzeit in unserem OnlineService anpassen
Lieferadresse
Die Lieferadresse ist der Ort, den wir mit Energie oder Trinkwasser beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet – also
in der Regel Ihr Zuhause. Übrigens: Lieferadresse und Rechnungsanschrift müssen nicht übereinstimmen.
Zeitraum
Hier weisen wir den Zeitraum aus, in dem Sie im vergangenen Rechnungsjahr Energie oder Trinkwasser bezogen haben und für den wir diese Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum bis zur nächsten Rechnung einmalig deutlich kürzer sein. Denn das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadtteil oder Ort, in dem Sie leben und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.
Verbrauch
Hier geben wir an, wie viel Energie- oder Trinkwasser Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht haben. Die Verbrauchsmengen sind auf der Rechnung für Strom, Gas und Wärme in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ihr Gaszähler misst jedoch weiterhin Kubikmeter (m3) und Ihr Wärmemengenzähler verwendet Gigajoule (GJ). Die Angaben beziehungsweise Ziffern auf dem Zähler und der Rechnung sind also nicht identisch. Den Umrechnungsfaktor für diese Einheiten in kWh finden Sie als Fußnote in der Detailansicht. Ihr Trinkwasserverbrauch wird in Kubikmeter (m3) angegeben (1m3 = 1.000 Liter).
Bruttobetrag
In der Zusammenfassung weisen wir nur die Bruttobeträge aus. Die Umsatzsteuer von 19 % für Energie bzw. 7 % für Trinkwasser ist hier bereits enthalten. Die Nettobeträge und die Umsatzsteuer finden Sie auf den folgenden Detailseiten.
Zusatzleistungen
Hiermit berechnen wir Leistungen und Optionen, die sich nicht unmittelbar auf den Energie- und Trinkwasserverbrauch beziehen, wie zum Beispiel der Heimvorteil oder Duo-Vorteil. Eine genaue Auflistung über die von Ihnen gewählten Zusatzleistungen finden Sie in der Detailansicht (siehe Seite 7 der Rechnungserklärung).
Strom- und Gaspreisbremse
Die staatlichen Leistungen aus der Strom- und Gaspreisbremse finden Sie hier pro Sparte aufgeführt. Details finden Sie auf den letzten Seiten der Rechnung
Verbleibender Restbetrag
Den Restbetrag berechnen wir so: Wir addieren die Bruttobeträge für die von Ihnen verbrauchten Energie- oder Trinkwassermengen. Einen Großteil dieser Summe haben Sie schon mit ihren monatlichen Abschlägen bezahlt. Also ziehen wir diese bereits geleisteten Zahlungen ab. Übrig bleibt ein Restbetrag. Haben Sie mehr eingezahlt, als Sie verbraucht haben, sehen Sie hier Ihr Guthaben. Haben Sie mehr verbraucht als bisher bezahlt, sehen Sie hier die offene Forderung, auch Nachzahlung genannt.
Verbrauchsentwicklung
Damit Sie eine Kontrolle über die Entwicklung Ihres Verbrauchs haben, nennen wir Ihnen neben den aktuellen Werten auch die Mengen des vorherigen Abrechnungszeitraums. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Rechnungsjahr deutlich vom Vorjahr abweichen, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Vorjahreszeitraum eventuell kürzer war als die aktuelle Abrechnungs-Spanne.
Abschlag
Auf der Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnen wir, wie viel Energie oder Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum verbrauchen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen buchen wir als monatliche Teilzahlungen, so genannte Abschläge, an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten 12 Monate ab. Weitere Infos dazu finden Sie Abschlags-Seite .
Ihren Abschlag können Sie jederzeit nach Ihren Wünschen anpassen. Entweder in unserem OnlineService oder telefonisch bei unserem Kundenservice.
Zählernummer
Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn
unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Stromzähler in unmittelbarer Nähe des
Zählwerks. Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort mehrere Zählernummern
aufgeführt. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Zähler und wie Sie ihn ablesen.
Zählpunkt
Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ein Zählpunkt existiert nur einmal im europäischen Energienetz und
kennzeichnet somit eindeutig und dauerhaft eine Lieferstelle. Über die Zählpunktbezeichnung kann
der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem dort installierten
Zähler zuordnen.
ZW/Zählwerk
Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät
mehrere Zählwerke hat. Eine eher technische Information über das Zählwerk in Ihrem Zähler finden
Sie als Fußnote.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums
und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise
(z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor
der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es
zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen
uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der
auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren
genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände
vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung
vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen
gibt.
Ablesegrund/-art
Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben – durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder
Schätzung. Bitte beachten Sie die Fußnote.
Zählerstand alt/neu, Differenz
Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des
Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).
Zählwerkfaktor (ZWF)
Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs
benötigt.
Verbrauch
Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten. Rechenformel:
Differenz x ZWF = Verbrauch.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums
und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine
Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und
auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder
Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen
eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte
geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten
Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher
den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.
Verbrauch
Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
Rechenformel: Differenz x ZWF = Verbrauch.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine entnommene Kilowattstunde Strom.
Nettobetrag Arbeitspreis
Zur Berechnung des Nettobetrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an entnommenen Kilowattstunden Strom multipliziert.
Rechenformel: Verbrauch x Preis netto / 100 = Nettobetrag Arbeitspreis.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Der Grundpreis bezieht sich auf 365 Tage. Ist der Abrechnungszeitraum
kürzer (zum Beispiel wegen eines Umzugs), wird er anteilig berechnet. Sollte sich innerhalb des Abrechnungsjahres
der Grundpreis ändern (z.B. durch eine Steuererhöhung), so fließt diese Änderung in die Berechnung mit ein.
Grundpreis
Der Grundpreis ist unabhängig von der entnommenen Strommenge. Er enthält zum Beispiel den Grundpreis des Netzbetreibers und
andere fixe Kosten.
Nettobetrag Grundpreis
Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.
Zählerpreis
Der Zählerpreis richtet sich danach, welchen Zähler Ihr Messstellenbetreiber bei Ihnen eingebaut hat.
Nettobetrag Nettopreis
Der Zählerpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.
Rechnungsbetrag (je Versorgungsart)
Zusammenfassend wird je Versorgungsart die Summe der Nettobeträge (Arbeits- und Grundpreis), die ausgewiesene Umsatzsteuer
und schließlich der Bruttobetrag der Versorgungsart ausgewiesen.
Abschläge
Wir zeigen Ihnen, welche Abschläge Sie für Strom im zurückliegenden Abrechnungszeitraum gezahlt haben und wie hoch der neue
Abschlag für Strom sein wird. Wenn Sie von uns mit mehreren Energiearten oder Wasser versorgt werden, finden Sie
Ihren Gesamtabschlag in der Zusammenfassung.
Weitere Informationen
Hier finden Sie das „Kleingedruckte“: Zusätzliche Informationen zu den gültigen Preisen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen,
Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen. Außerdem die Netzentgelte und Angaben zum Netz- und Messstellenbetreiber.
Zählernummer
Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn
unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Erdgaszähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks. Wurde innerhalb
des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.
Zählpunkt
Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ein Zählpunkt existiert nur einmal im europäischen Energienetz und
kennzeichnet somit eindeutig und dauerhaft eine Lieferstelle. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber
den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem dort installierten Zähler zuordnen.
ZW/Zählwerk
Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät
mehrere Zählwerke hat. Eine eher technische Information über das Zählwerk in Ihrem Zähler finden Sie als Fußnote.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.
Ablesegrund/-art
Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben – durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder
Schätzung. Bitte beachten Sie die Fußnote
Zählerstand alt/neu, Differenz
Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des
Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).
Zustandszahl & Brennwert
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des
Erdgases im Zähler, der je nach Druck, Temperatur und geodätischer Höhe der Lieferstelle variiert. Die Abrechnung
erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf diesen Normzustand umgerechnet
werden. Diese Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z, die Ihr Netzbetreiber kundenspezifisch ermittelt und an
uns weitergeleitet hat.
Verbrauch
Summe der gezählten Einheiten an Erdgas, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
Rechenformel: Differenz x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnugszeitraums
und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine
Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und
auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder
Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen
eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte
geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten
Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher
den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.
Verbrauch
Summe der gezählten Einheiten an Erdgas, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
Rechenformel: Differenz x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch.
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine entnommene Kilowattstunde Erdgas.
Nettobetrag Arbeitspreis
Zur Berechnung des Nettobetrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an entnommenen Kilowattstunden Erdgas multipliziert.
Rechenformel: Verbrauch x Preis netto / 100 = Nettobetrag Arbeitspreis.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnugszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.
Grundpreis
Der Grundpreis umfasst u.a. die Bereitstellung des Zählers/der Zähler für ein Jahr und ist unabhängig von der entnommenen Erdgasmenge.
Nettobetrag Grundpreis
Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.
Rechnungsbetrag (je Versorgungsart)
Zusammenfassend wird je Versorgungsart die Summe der Nettobeträge (Arbeits- und Grundpreis), die ausgewiesene Umsatzsteuer und schließlich der Bruttobetrag der Versorgungsart ausgewiesen
CO2-Kosten
Seit dem 1.1.2023 müssen die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie die Aufteilung zu erfolgen hat. Hier finden Sie die Gesamtkosten für CO2
Abschläge
Wir zeigen Ihnen, welche Abschläge Sie für Erdgas im zurückliegenden Abrechnungszeitraum gezahlt haben und wie hoch der neue Abschlag für Erdgas sein wird. Wenn Sie von uns mit mehreren Energiearten oder Wasser versorgt werden, finden Sie Ihren Gesamtabschlag in der Zusammenfassung.
Weitere Informationen
Hier finden Sie das „Kleingedruckte“: Zusätzliche Informationen zu den gültigen Preisen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen. Außerdem die Netzentgelte und Angaben zum Netz- und Messstellenbetreiber.
Zusatzleistungen
Von Ihnen gewählte Leistungen, die sich nicht unmittelbar auf den Energie- und Trinkwasserverbrauch beziehen.
Zeitraum/Tage
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.
Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Den aktuellen Zählerstand können Sie uns ganz einfach über unseren OnlineService mitteilen.
Nettobetrag Grundpreis
Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.
Nettobetrag Zusatzleistungen
Der Nettobetrag für die Aufschläge und Vorteile in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert
Hinweise und gesetzliche Informationspflichten
Hier finden Sie einige Hinweise zu Ihrer Rechnung und Informationen, über die wir Sie gesetzlich informieren müssen. Weitere Detailinformationen finden Sie unter Hinweise und gesetzliche Informationspflichten .
Verbrauchsvergleich
Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie Sie Ihren Verbrauch einordnen können, vergleichen wir ihn hier mit einem Durchschnittshaushalt, der einen geringen Verbrauch hat und einem Durchschnittshaushalt, der einen hohen Verbrauch hat. Wenn Ihr Verbrauch sehr hoch sein sollte, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten zum Energiesparen.
Energiemix
Die Stromkennzeichnung zeigt die Zusammensetzung unserer Stromlieferungen. Die Erfassung der Zahlen erfolgt immer zeitversetzt, so dass sich die Kennzeichnung auf zurückliegende Jahre bezieht.
Strompreisbremse
Der Gesetzgeber hat die Berechnung der Strompreisbremse genau vorgegeben. Die Daten, die der Berechnung zugrunde liegen finden Sie hier. Besonders wichtig: Ihre Verbrauchsprognose. Der Prognosewert ist die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents. Außerdem sehen Sie hier, welches Anteil Ihres Kontingents Sie bereits verbraucht haben.
Entlastungsbetrag
Hier sehen Sie noch einmal den genauen Entlastungsbetrag, den Sie mit dieser Rechnung für Ihren Stromverbrauch bekommen, finden Sie in der Tabelle.
Gaspreisbremse
Der Gesetzgeber hat die Berechnung der Gaspreisbremse genau vorgegeben. Die Daten, die der Berechnung zugrunde liegen finden Sie hier. Besonders wichtig: Ihre Verbrauchsprognose. Der Prognosewert ist die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents. Außerdem sehen Sie hier, welches Anteil Ihres Kontingents Sie bereits verbraucht haben.
Entlastungsbetrag
Hier sehen Sie noch einmal den genauen Entlastungsbetrag, den Sie mit dieser Rechnung für Ihren Gasverbrauch bekommen, finden Sie in der Tabelle.